Beschluss:

 

Die Gemeinde Denklingen beantragt bei der Regierung von Oberbayern die Aufhebung der Verordnung nach § 203 BauGB.

 

Die vertragsbeteiligten Gemeinden werden im Hinblick auf § 3 des Vertrages und auf die gegebene Sachlage gebeten, ebenfalls einen Beschluss zur Aufhebung der Verordnung zu fassen.

 

Abschließend ist eine Aufhebung des Vertrages zu vereinbaren. Da die Gemeinde Denklingen den vertragsbeteiligten Gemeinden keine verwertbaren Planungsergebnisse vorweisen kann, ist ein Verzicht auf die Kostenbeteiligung gemäß § 2 des Vertrages anzubieten.