Beschluss:

 

Der Gemeinderat Denklingen beschließt die Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplanes Windkraft für sein gesamtes Gemeindegebiet (§ 5 Abs. 2b BauGB). Ziel der Planung ist die Zulässigkeit aus Gründen der Landschaftsbildpflege auf das Minimum zu beschränken.