Beschluss:

 

Der Gemeinderat wird zukünftigen Anträgen auf Kiesabbau o. ä. das gemeindliche Einvernehmen verweigern, falls die vorgesehene Fläche nicht im Vorranggebiet Kies des Regionalplans München oder in Kiesabbaugebieten der gemeindlichen Bauleitpläne (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) liegt.

 

Der Gemeinderat wird keine Bauleitplanung mehr für die Ausweisung von Kiesabbauflächen vornehmen.