Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, den rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan für das Gemeindegebiet zum vierundzwanzigsten Mal zu ändern. Der derzeit rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Denklingen stellt den Änderungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dar.

 

Der Änderungsbereich schließt im Westen und Norden an bereits bebaute Flächen an. Die zusätzlichen Bauplätze liegen ca. 40  - 75 m östlich der Weihertalstraße (= Kreistrasse  LL 17) des Siedlungsgebietes von Dienhausen im Dienhauser Tal.

 

Der Änderungsbereich ist nachfolgend farbig dargestellt.

 

SKMBT_C36415021811300_0001 (3)

 

 

Die 24. Änderung des Flächennutzungsplanes (und die nachfolgende 5. Änderung des Bebauungsplanes „Dienhausen Molkereistraße“) haben den Zweck, für einheimische Bauwillige 5 Parzellen neu als Erweiterungsfläche des Bebauungsplans „Molkereistraße“ darzustellen. Es ist beabsichtigt eine Fläche für ein Allgemeines Wohngebiet, incl. örtlicher Verkehrsfläche und Ausgleichsfläche (Ortsrandeingrünung; privat; Streuobstwiese) auszuweisen.

 

Mit den Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt.