Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt die Planung und beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage des Planentwurfs vom 30.01.2015 und der Begründung vom 06.02.2015 die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 und 2 Baugesetzbuch durchzuführen.