Beschluss:

 

Die Gemeinde Denklingen ist mit der beschriebenen Regelung einverstanden, dass der Kindergartenträger des Kindergartens Denklingen keine kindbezogene Betriebskostenförderung für Kinder von deren Wohnsitzgemeinden veranlagt, die im Gebiet der Pfarreiengemeinschaft Fuchstal wohnen. Gleichzeitig wird die Gemeinde Denklingen keine kindbezogene Betriebskostenförderung für Kinder aus der Gemeinde Denklingen übernehmen, die einen auswärtigen Kindergarten besuchen, der sich innerhalb der Pfarreiengemeinschaft Fuchstal befindet. Diese Regelung gilt nur für die betroffenen kirchlichen Kindergärten.