Beschluss:

 

Es ist dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München der Auftrag zu erteilen, die Planungsleistungen für das Verfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplanes zu erbringen. Grundlage der Honorarleistungen sind die Stundensätze, die der Gemeinde Denklingen als freiwilliges Mitglied des Planungsverbandes Äußerer Wirtschaftsraum München gewährt werden. Die Kosten der Aufstellung werden im Rahmen ihrer Aufgabe nach § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch von der Gemeinde Denklingen getragen. Der Bebauungsplan erhält den Namen "Hirschvogel Automotive Group".