Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:

 

Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Denklingen

 

vom …………..

 

Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Denklingen (Entwässerungssatzung – EWS) vom 04.07.2012 wird wie folgt geändert:

 

§ 17 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Gemeinde kann eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, untersuchen lassen.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt 1 Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Denklingen, ………………….

Gemeinde Denklingen

 

 

 

Erster Bürgermeister