Sitzung: 25.03.2015 Gemeinderat
Vorlage: 01/2015/0265
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:
Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche
Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Denklingen
vom
…………..
Auf Grund von Art. 23 und Art. 24 Abs. 1 Nrn. 1 und 2, Abs. 2 und 3 der
Gemeindeordnung (GO) sowie Art. 34 Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes
(BayWG) erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:
§ 1
Die Satzung für die
öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Denklingen
(Entwässerungssatzung – EWS) vom
04.07.2012 wird wie folgt geändert:
§ 17 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „Die Gemeinde kann
eingeleitetes Abwasser jederzeit, auch periodisch, untersuchen lassen.“
§ 2
Diese Satzung tritt 1 Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Denklingen, ………………….
Gemeinde Denklingen
Erster Bürgermeister