Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt diese Vorplanung und beauftragt die Gemeindeverwaltung auf dieser Grundlage dieses Projekt weiter zur führen. Insbesondere sind zunächst folgende Anträge zu stellen und die diesbezüglichen Antragsunterlagen auszuarbeiten:

 

  • Antrag auf denkmalschutzrechtliche Erlaubnis
  • Antrag auf Genehmigung der Baumaßnahme durch den Grundstückseigentümer (Pfarrpfründestiftung + Bischöfliche Finanzkammer)
  • Antrag auf Bezuschussung der Baumaßnahme durch den Grundstückseigentümer (Pfarrpfründestiftung + Bischöfliche Finanzkammer) aufgrund der Verbesserung des Kirchenzuganges, v. a. der Schaffung der Barrierefreiheit