Beschluss:

 

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:

 

 

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Denklingen

 

vom ………………………….

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Denklingen vom 24.04.2007, zuletzt geändert mit Satzung vom 02.03.2011, wird wie folgt geändert:

 

§ 15 erhält folgende Fassung:

 

㤠15


Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung

 

(1)     Der Verbrauch wird jährlich zum jeweiligen 31.12. abgerechnet. Der Veranlagungszeitraum (Abrechnungsjahr) ist jeweils vom 01.01. bis zum 31.12. Die Grund- und die Einleitungsgebühr werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.

 

(2)     Auf die Gebührenschuld sind zum 1. März, 1. Mai, 1. Juli, 1. September und 1. November jeden Abrechnungsjahres Vorauszahlungen in Höhe eines Sechstels der jeweils letzten Jahresabrechnung vor diesen Vorauszahlungsterminen zu leisten. Fehlt eine solche Jahresabrechnung, setzt die Gemeinde die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauches fest.“

 

§ 2

 

Für das Kalenderjahr 2015 gilt übergangsweise Folgendes:

 

Der Verbrauch für den Zeitraum vom 01.05.2014 bis 30.04.2015 wird zum 30.04.2015 abgerechnet. Auf die Gebührenschuld für den Zeitraum vom 01.05.2015 bis 31.12.2015 sind zum 1. Juli 2015, 1. September 2015 und 1. November 2015 Vorauszahlungen in Höhe eines Viertels der Abrechnung zum 30.04.2015 zu leisten. Der Verbrauch für den Zeitraum vom 01.05.2015 bis 31.12.2015 wird zum 31.12.2015 abgerechnet.

 

§ 3

 

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Denklingen, ……………….

Gemeinde Denklingen

 

 

Erster Bürgermeister