Sitzung: 06.05.2015 Gemeinderat
Vorlage: 01/2015/0289
Beschluss:
Die Gemeindeverbindungsstraße wird gemäß Art. 6 Absatz 1 BayStrWG i.V.m. Art. 46 und Art. 53 BayStrWG zur Gemeindeverbindungsstraße gewidmet. Ein Teil der Straße wird eingezogen, da dieser seine Verkehrsbedeutung verloren hat.