Beschluss:

 

Die Gemeinde Denklingen widerspricht der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 4 BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von vier Windenergieanlagen vom Typ Enercon E 115/3.000 kW auf dem Grundstück Fl.Nr. 3056, Gemarkung Kingholz aufgrund der Tatsache, dass dem geplanten Vorhaben die Belange des Naturschutzes, insbesondere des Artenschutzes entgegengehalten werden können und das Landschaftsbild massiv beeinträchtigt wird.