Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Nachtragsangebot Nr. 2 der Fa. Lutzenberger. Die Sach- und Rechtslage ist dort sowie in der ebenfalls diesem Beschlussvorschlag beiliegenden Stellungnahme des Architekturbüros Lex-Kerfers eingehend erläutert. Der Gemeinderat beschließt, dass dieses Nachtragsangebot zu genehmigen ist.