Sitzung: 29.07.2015 Gemeinderat
Vorlage: 01/2015/0355
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Basis des gebilligten Vorentwurfs die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen; außerdem werden die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.