Sitzung: 09.07.2014 Gemeinderat
Vorlage: 01/014/0113
Beschluss:
Die
textlichen Festsetzungen zum Immissionsschutz unter Punkt 9. sind, wie in der
Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde vom 06.06.2014 formuliert, zu
aktualisieren und die Flächen, auf denen die Emissionskontingente verteilt
werden, in der Planzeichnung mittels einer Umrandung zu kennzeichnen.