Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch und billigt den vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeiteten Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Tankstelle Lustberg“ in der Fassung vom 17.07.2015, die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 17.07.2015 mit den jeweils beschlossenen Änderungen. Außerdem wird der dazugehörende Vorhabenplan in der Fassung vom 17.07.2015 gebilligt.

 

Dieser Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Tankstelle Lustberg“, diese Begründung nebst Umweltbericht, die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (hier: die Stellungnahme der Unteren Immissionsschutzbehörde, Landratsamt Landsberg am Lech vom 25.07.2013 nebst schalltechnischer Untersuchung des Büros Fa. C. Hentschel Consult, Bericht Nr. 824-2013 C02-1 vom Juli 2013; die Stellungnahme der Untere Naturschutzbehörde, Landratsamt Landsberg am Lech, vom 18.06.2013; die Stellungnahme der Unteren Abfallbehörde / Bodenschutzbehörde, Landratsamt Landsberg am Lech, Schreiben v. 21.06.2013; die Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim, Schreiben v. 18.07.2013) und dieser Vorhabenplan sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.