Sitzung: 09.07.2014 Gemeinderat
Vorlage: 01/014/0117
Beschluss:
Der Gemeinderat bedauert die damalige Vermessungsfeststellung der damit beauftragten Stellen und genehmigt die oben beschriebene Vorgehensweise. Als Abrechnungsgrundlage wird nur die tatsächliche Inrechnungstellung aufgrund einer VOB-gerechten Ausschreibung akzeptiert.