Sitzung: 14.10.2015 Gemeinderat
Vorlage: 01/2015/0405
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen „An der Obstwiese“.
Das diesbezügliche Gebiet ist nachfolgend rot umrandet dargestellt:
Es ist beabsichtigt eine Wohnbebauung zuzulassen. Die Planungsarbeiten werden zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt.