Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen „An der Obstwiese“.

 

Das diesbezügliche Gebiet ist nachfolgend rot umrandet dargestellt:

 

 

Es ist beabsichtigt eine Wohnbebauung zuzulassen. Die Planungsarbeiten werden zu einem späteren Zeitpunkt beauftragt.