Sitzung: 11.11.2015 Gemeinderat
Vorlage: 01/2015/0415
Beschluss:
Die Errichtung und der Betrieb des geplanten Bürger- und Vereinszentrums wird als Betrieb gewerblicher Art „Bürger- und Vereinszentrum" geführt. Die Vermietung der zu dem Betrieb gewerblicher Art gehörenden Sportanlagen an die Vereine sowie die Vermietung der Gaststätte erfolgen umsatzsteuerpflichtig.