Beschluss:

 

Der Gemeinderat billigt die Planung und beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage des Planentwurfs vom 18.11.2015 und der Begründung vom 18.11.2015 die Verfahren nach §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, 2 Abs. 2 Baugesetzbuch durchzuführen.