Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Ausfertigung der dritten Änderung des Bebauungsplanes „Am Malfinger Steig“ einschließlich Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 20.08.2015, als Satzung.