Sitzung: 16.12.2015 Gemeinderat
Vorlage: 01/2015/0458
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen „Südlich der Epfacher Straße“.
Das diesbezügliche Gebiet ist nachfolgend dargestellt:
Es ist beabsichtigt, ein Gewerbegebiet zu errichten.
Mit den Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt.