Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen „Südlich der Epfacher Straße“.

 

Das diesbezügliche Gebiet ist nachfolgend dargestellt:

 

 

 

Es ist beabsichtigt, ein Gewerbegebiet zu errichten.

 

Mit den Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt.