Beschluss:

 

Würdigung der Stellungnahmen:

 

Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen der eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt und Beschlussvorschläge formuliert.

Die Stellungnahmen werden dem Gemeinderat als Anhang zur Verfügung gestellt.

 

 

A  Stellungnahmen im Rahmen der Bürgerbeteiligung

 

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung ist folgende Stellungnahme am 16.02.2016 von Herrn Martin Steger, Dienhausen eingegangen:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Bürgermeister,

 

hiermit widerspreche ich fristgerecht der Planung in Bezug auf den „Standort Müllgefäße am Tag der Abholung" so wie sie erstmalig in der Änderungsfassung vom 08.12.2015 ersichtlich ist.

Begründung meines Widerspruchs:

-        Die Positionierung auf der gegenüberliegenden Straßenseite, abgewandt vom eigentlichen Bebauungsumgriff, erscheint mir sehr rätselhaft.

Meine seinerseits erfolgte Abtretung von 1 Meter diente zur Herstellung einer vernünftigen Straßenbreite, die jetzt als Mülltonnenabstellplatz dienen soll. Dies erweckt den Anschein einer Notlösung und ist nicht akzeptabel.

-        Wenn es erforderlich ist den Müll händisch aus dem Bebauungsumgriff herauszufahren, weil es dem Müllfahrzeug nicht möglich ist diesen vom eigentlichen Grundstück abzuholen, erscheint mir das Gesamtkonzept äußerst zweifelhaft und ist alleine deswegen abzulehnen.

-        Das Abstellen von Mülltonnen im Kurvenscheitel ist alles andere als pragmatisch.

-        Bei einer Anzahl von 8 Wohneinheitenplus (6 Einheiten in Planung plus Familie Zeller nebst Mieter) und einer Tonnenvielfalt (Biotonne, Papiertonne, Restmüll, Gelbetonne) an unterschiedlichen Abholtagen, werden nahezu ständig Mülltonnen mit auffallenden Farben an der Hauptstraße stehen.

 

Ich fordere Sie auf den „Standort Müllgefäße am Tag der Abholung“ aus dem Entwurf zu

nehmen.

Eine derartige Umsetzung des Müllkonzepts werde ich nicht unterstützen und vehement

ablehnen.

 

Hochachtungsvoll

Martin Steger

 

Beschluss:

 

Die Mülltonnenproblematik sowie das Abstellen am Tage der Abholung werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens geregelt.

 

 

B  Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

 

Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange, die zwar eine Stellungnahme abgegeben haben, jedoch weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht haben (siehe o.a. Auflistung):

 

Beschluss:

 

Die Stellungnahmen der oben aufgeführten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.

Auswirkungen auf die Planung sind nicht ersichtlich.

 

 

C  Beschussmäßig zu behandelnde Anregungen bzw. Einwendungen

 

 

1) Handwerkskammer für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 29.01.2016

 

Die Handwerkskammer von München und Oberbayern führt in Ihrem Schreiben vom 29.01.2016 an, dass die in den Stellungnahmen vom 14.04.2015 und 03.11.2015 vorgebrachten Äußerungen grundsätzlich aufrechterhalten werden und als nochmals angeführt zu betrachten sind.

 

Folgendes wurde in den Stellungnahmen vom 14.04.2015 und 03.11.2015 vorgebracht:

 

„Im Rahmen der Planungen sollte sichergestellt werden, dass angrenzende bestandskräftig genehmigte gewerbliche Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßem Betrieb und Wirtschaften auch im Hinblick auf ihre Weiterentwicklungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt oder gar gefährdet werden. Dies gilt insbesondere im Kontext  der von den Betrieben ausgehenden, betriebsüblichen Emissionen (Lärm, Geruch, etc.) einschließlich des zugehörigen Betriebsverkehrs.“

 

Mit Beschluss vom 20.05.2015 und 02.12.2015 wurden die Hinweise zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung wurde nicht veranlasst, da keine gewerblichen Nutzungen vorhanden sind, die von einer Einschränkung oder Gefährdung betroffen sind.

 

Folgende Gewerbebetriebe befinden sich in der weiteren Umgebung des Planungsgebietes:

- Ebner Max, Weihertalstr. 17, Dienhausen (Elektroinstallation, Elektrohandel usw.)

- Ebner Helmut, Weihertalstr. 17, Dienhausen (Handwerkerservice, Elektrohandel)

- Bauer Ludwig, Molkereistr. 1, Dienhausen (Dienstleistungen in der Landwirtschaft, Hausmeistertätigkeit)

- Hefele Wolfgang, Weihertalstr. 14, Dienhausen (Blumendekoration)

 

Von einer Einschränkung oder gar Gefährdung dieser Gewerbe ist nicht auszugehen.

 

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt nochmals Kenntnis von den Hinweisen der Handwerkskammer und stellt fest, dass von einer Einschränkung oder gar Gefährdung dieser Gewerbe nicht auszugehen ist.

 

 

2) Landratsamt Landsberg am Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech, Schreiben vom 21.01.2016

 

 

Das Gesundheitsamt gibt folgende Stellungnahme ab:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

für die geplante Flächennutzungsplanänderung besteht eine gesicherte Versorgung mit Trinkwasser und Entsorgung des Abwassers. Einzeltrinkwasserversorgungen und Einzelabwasserbeseitigungen sind nicht zulässig. Da sich aber in der näheren Umgebung eine Altablagerung (Katasternr. 18100008) befindet, sollte diese gemäß den Vorgaben der Bodenschutzbehörde des LRA Landsberg am Lech beobachtet bzw. saniert werden. Unter Beachtung o.g. Punkte stimmt das Gesundheitsamt Landsberg am Lech der Flächennutzungsplanänderung zu.

 

Mit freundlichen Grüßen

Gesundheitsamt

 

Beschluss:

 

Die Hinweise des Gesundheitsamtes werden zur Kenntnis genommen. Die Altablagerung (Katasternr. 18100008) wurde bereits durch Gutachten und Stellungnahmen des Baugrundinstitutes Kling Consult aus Krumbach bewertet und im Bebauungsplanverfahren „5. Änderung Molkereistraße“ behandelt.

Aufgrund der Untersuchungsergebnisse bestehen keine grundsätzlichen Hindernisse, die einer Darstellung der Wohnbaufläche entgegenstehen.

 

 

Abschließendes Ergebnis:

 

Die Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen und rechtlich gewürdigt.

Hinsichtlich des Flächennutzungsplanes sind keine Bedenken eingegangen, die einer erneuten Überarbeitung und Auslegung des Flächennutzungsplanes bedürfen.