Sitzung: 16.03.2016 Gemeinderat
Vorlage: 01/2016/0510
Beschluss:
Würdigung der Stellungnahmen:
Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen der eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt und Beschlussvorschläge formuliert.
Die Stellungnahmen werden dem Gemeinderat als Anhang zur Verfügung gestellt.
A Stellungnahmen
im Rahmen der Bürgerbeteiligung
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung ist folgende Stellungnahme
am 16.02.2016 von Herrn Martin Steger, Dienhausen eingegangen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr
Bürgermeister,
hiermit widerspreche
ich fristgerecht der Planung in Bezug auf den „Standort Müllgefäße am Tag der
Abholung" so wie sie erstmalig in der Änderungsfassung vom 08.12.2015
ersichtlich ist.
Begründung meines
Widerspruchs:
-
Die
Positionierung auf der gegenüberliegenden Straßenseite, abgewandt vom
eigentlichen Bebauungsumgriff, erscheint mir sehr rätselhaft.
Meine seinerseits erfolgte Abtretung von 1 Meter diente zur Herstellung
einer vernünftigen Straßenbreite, die jetzt als Mülltonnenabstellplatz dienen
soll. Dies erweckt den Anschein einer Notlösung und ist nicht akzeptabel.
-
Wenn es
erforderlich ist den Müll händisch aus dem Bebauungsumgriff herauszufahren,
weil es dem Müllfahrzeug nicht möglich ist diesen vom eigentlichen Grundstück
abzuholen, erscheint mir das Gesamtkonzept äußerst zweifelhaft und ist alleine
deswegen abzulehnen.
-
Das
Abstellen von Mülltonnen im Kurvenscheitel ist alles andere als pragmatisch.
-
Bei
einer Anzahl von 8 Wohneinheitenplus (6 Einheiten in Planung plus Familie
Zeller nebst Mieter) und einer Tonnenvielfalt (Biotonne, Papiertonne, Restmüll,
Gelbetonne) an unterschiedlichen Abholtagen, werden nahezu ständig Mülltonnen
mit auffallenden Farben an der Hauptstraße stehen.
Ich fordere Sie auf den „Standort Müllgefäße
am Tag der Abholung“ aus dem Entwurf zu
nehmen.
Eine derartige Umsetzung des Müllkonzepts
werde ich nicht unterstützen und vehement
ablehnen.
Hochachtungsvoll
Martin Steger
Beschluss:
Die
Mülltonnenproblematik sowie das Abstellen am Tage der Abholung werden im Rahmen
des Bebauungsplanverfahrens geregelt.
B Stellungnahmen
von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange, die zwar eine Stellungnahme abgegeben haben, jedoch weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht haben (siehe o.a. Auflistung):
Beschluss:
Die Stellungnahmen der oben aufgeführten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.
Auswirkungen auf die Planung sind nicht ersichtlich.
C Beschussmäßig
zu behandelnde Anregungen bzw. Einwendungen
1)
Handwerkskammer für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 29.01.2016
Die Handwerkskammer von München und Oberbayern führt in Ihrem Schreiben vom 29.01.2016 an, dass die in den Stellungnahmen vom 14.04.2015 und 03.11.2015 vorgebrachten Äußerungen grundsätzlich aufrechterhalten werden und als nochmals angeführt zu betrachten sind.
Folgendes wurde in den Stellungnahmen vom 14.04.2015 und 03.11.2015 vorgebracht:
„Im Rahmen der Planungen sollte sichergestellt werden, dass angrenzende bestandskräftig genehmigte gewerbliche Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßem Betrieb und Wirtschaften auch im Hinblick auf ihre Weiterentwicklungsmöglichkeiten nicht eingeschränkt oder gar gefährdet werden. Dies gilt insbesondere im Kontext der von den Betrieben ausgehenden, betriebsüblichen Emissionen (Lärm, Geruch, etc.) einschließlich des zugehörigen Betriebsverkehrs.“
Mit Beschluss vom 20.05.2015 und 02.12.2015 wurden die Hinweise zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planung wurde nicht veranlasst, da keine gewerblichen Nutzungen vorhanden sind, die von einer Einschränkung oder Gefährdung betroffen sind.
Folgende Gewerbebetriebe befinden sich in der weiteren Umgebung des Planungsgebietes:
-
Ebner Max, Weihertalstr. 17, Dienhausen (Elektroinstallation, Elektrohandel
usw.)
-
Ebner Helmut, Weihertalstr. 17, Dienhausen (Handwerkerservice, Elektrohandel)
-
Bauer Ludwig, Molkereistr. 1, Dienhausen (Dienstleistungen in der
Landwirtschaft, Hausmeistertätigkeit)
-
Hefele Wolfgang, Weihertalstr. 14, Dienhausen (Blumendekoration)
Von einer Einschränkung oder gar Gefährdung dieser Gewerbe ist nicht auszugehen.
Beschluss:
Der Gemeinderat nimmt nochmals Kenntnis von den Hinweisen der Handwerkskammer und stellt fest, dass von einer Einschränkung oder gar Gefährdung dieser Gewerbe nicht auszugehen ist.
2) Landratsamt Landsberg am
Lech, Abt. Gesundheit und Prävention, Landsberg am Lech, Schreiben vom
21.01.2016
Das Gesundheitsamt gibt folgende Stellungnahme ab:
Sehr geehrte Damen
und Herren,
für die geplante
Flächennutzungsplanänderung besteht eine gesicherte Versorgung mit Trinkwasser
und Entsorgung des Abwassers. Einzeltrinkwasserversorgungen und
Einzelabwasserbeseitigungen sind nicht zulässig. Da sich aber in der näheren
Umgebung eine Altablagerung (Katasternr. 18100008) befindet, sollte diese gemäß
den Vorgaben der Bodenschutzbehörde des LRA Landsberg am Lech beobachtet bzw.
saniert werden. Unter Beachtung o.g. Punkte stimmt das Gesundheitsamt Landsberg
am Lech der Flächennutzungsplanänderung zu.
Mit freundlichen
Grüßen
Gesundheitsamt
Beschluss:
Die Hinweise des Gesundheitsamtes werden zur Kenntnis genommen. Die
Altablagerung (Katasternr. 18100008) wurde bereits durch Gutachten und
Stellungnahmen des Baugrundinstitutes Kling Consult aus Krumbach bewertet und
im Bebauungsplanverfahren „5. Änderung Molkereistraße“ behandelt.
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse bestehen keine grundsätzlichen
Hindernisse, die einer Darstellung der Wohnbaufläche entgegenstehen.
Abschließendes Ergebnis:
Die Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen wurden zur Kenntnis genommen
und rechtlich gewürdigt.
Hinsichtlich des Flächennutzungsplanes sind keine Bedenken eingegangen,
die einer erneuten Überarbeitung und Auslegung des Flächennutzungsplanes
bedürfen.