Beschluss:

 

Der Gemeinderat kann die vollständige Kostenübernahme nicht genehmigen. Vielmehr zwingen die bestehenden Richtlinien für die freiwilligen Finanzhilfen der Gemeinde Denklingen die Gemeinde Denklingen zu einer Gleichbehandlung. Diese Richtlinien sehen für Investitionen bei Vermögensgegenständen, die sich im Eigentum des Antragstellers befinden und von der Gemeinde Denklingen nicht vermietet werden können, eine Bezuschussung von 20 % vor. Diese 20 % sind zu gewähren.