Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeiteten Plan zur sechsundzwanzigsten Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 02.05.2016 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 02.05.2016 mit den jeweils beschlossenen Änderungen. Dieser Plan zur sechsundzwanzigsten Flächennutzungsplanänderung, diese Begründung nebst Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (hier: Stellungnahme des Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde, Landsberg am Lech vom 09.10.2015, Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim vom 12.11.2015, Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaften und Forsten, Fürstenfeldbruck vom 15.10.2015, Stellungnahme der DB Services Immobilien GmbH, München vom 26.10.2015) sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.