Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den vorliegenden Vorentwurf für den Bebauungsplan „An der Obstwiese“ zur Kenntnis und billigt diesen vollinhaltlich, vorbehaltlich der Einarbeitung folgender Änderungen:

  1. Ausbau der Rettungsgasse zwischen LL 16 und Baugebiet zur zweiten Zufahrt in das Bebauungsgebiet: (ggü. Ortsstraße Burghart)
  2. Wegfall des Wendehammers aufgrund des Ausbaus zur zweiten Zufahrt in das Wohnbaugebiet
  3. Ausbau des geplanten Fußweges zwischen Baugebiet an den Linden und ersten Wendehammer (süd-östlich), Wohnbaugebiet „An der Obstwiese“ zur Rettungsgasse, die mittels Poller gegen Durchfahren gesichert werden soll.

 

Die Unterlagen des Vorentwurfs bestehen aus

  • Planzeichnung einschließlich Festsetzungen durch Planzeichen und Verfahrensvermerke (Stand 24.05.2016)
  • Festsetzungen durch Text (Stand 24.05.2016)
  • Begründung samt Umweltbericht (Stand 24.05.2016)
  • Übersichtsplan
  • Inhaltsverzeichnis

 

Die Verwaltung wird beauftragt, unter Berücksichtigung der Änderungen, auf Basis des gebilligten Vorentwurfs die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB gleichzeitig mit der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen; außerdem werden die Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB beteiligt.

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