Beschluss:

 

Die Gemeinde Denklingen hat das baurechtliche Einvernehmen (§ 36 BauGB, Art. 64 Abs. 1 BayBO) zu erteilen.


 

Anschließend beschließt der Gemeinderat mit 14 : 0 Stimmen, dass das gemeindliche Einvernehmen aufgrund der Tatsache, dass sich das Vorhaben nach Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, nicht in die Eigenart der näheren Umgeben einfügt, zu verweigern ist. Der Gemeinderat wünscht auch nicht eine Entwicklung zu Wohngebäuden mit 3 Vollgeschossen bzw. zu 6 Wohneinheiten. Die daraus resultierende GFZ übersteigt unangemessen das Maß der Umgebungsbebauung. Des Weiteren widerspricht das vorgesehene Flachdach der dort anzutreffenden Bauweise. Das Landratsamt wird gebeten, hinsichtlich dieser Argumente die gemeindliche Planungshoheit zu respektieren.