Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.

Der Entwurf des Bebauungsplans ist nochmal zu ändern.

Mit den Änderungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt.

Ein geänderter Entwurf liegt in der Fassung vom 20.06.2016 vor.

 

Der Gemeinderat billigt den vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeiteten Plan zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Molkereistraße" in der Fassung vom 20.06.2016 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 20.06.2016 mit den jeweils beschlossenen Änderungen.

 

 

Die Änderungen umfassen folgende Inhalte:

 

1.    Die Standortfestlegung für die Müllgefäße wurde aus dem Plan gestrichen. Die Beseitigung des privaten Hausmülls geschieht durch die öffentliche Abfallentsorgung des Landkreises Landsberg am Lech.

In den Festsetzungen durch Text wurde folgender Text ergänzt: „Für die Gebäude innerhalb des Geltungsbereiches müssen die Müllgefäße am Tage der Abholung nach den Weisungen des Landkreises Landsberg am Lech an der nächstgelegenen mit Sammelfahrzeugen befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche zur Abfuhr bereit gestellt werden.“

 

2.    Folgende Texte wurden in die Bebauungsplansatzung aufgenommen:

„Zur Gefahrenabwehr der gefahrenverdächtigen Altdeponie auf dem Grundstück FI.Nr. 101, Gemarkung Dienhausen ist direkt an den Kellerwänden der Wohngebäude eine Gasdränage aus gut durchlässigem Kies (z.B. Frostschutzkies mit einem kf-Wert von ca. 10-4 m/s) zu errichten oder Kellerräume sind regelmäßig zu lüften. Wanddurchdringungen für Ver- und Entsorgungsleitungen an den Wohngebäuden sind gasdicht auszuführen. Die ordnungsgemäße Aufführung der Gassicherungsmaßnahmen muss über eine Sachverständigendokumentation der Bodenschutzbehörde nachgewiesen werden.“

 

3.    Die gemäß Planzeichen B.18 bereits enthaltenden Versickerungsflächen werden noch verdeutlicht dargestellt.

 

 

Der Bebauungsplan inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.06.2016 und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (hier: Stellungnahmen des Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde, Landsberg am Lech vom 16.03.2015 und 22.10.2015 und 22.04.2016 nebst Gefahrenabschätzung Bodenluftuntersuchung, Projekt-Nr. 1011102 vom 06.07.2015 und Stellungnahme zur Genese der peripheren CH4-Gehalte in der Bodenluft, Projekt-Nr. 10111a02 vom 17.02.2016, Fachbüro Kling Consult, Krumbach; Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim vom 20.04.2015 und 09.11.2015 und 05.04.2016; Stellungnahmen der Höheren Landesplanungsbehörde vom 30.03.2015 und 02.11.2015; Stellungnahme von Frau Erika Zeller, vertr. durch Rechtsanwälte Partnerschaft GmbH, Puhle & Kollegen, Schreiben vom 09.11.2015) sind ist nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und Stellungnahmen einzuholen. Die Auslegung erfolgt in verkürzter Weise. Die Stellungnahmen können nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden; hierauf ist in der Bekanntmachung hinzuweisen. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf 2 Wochen verkürzt. Neben der Öffentlichkeit sind nur die von der nochmaligen Änderung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.