Sitzung: 29.06.2016 Gemeinderat
Vorlage: 01/2016/0599
Beschluss:
Der Gemeinderat
nimmt Kenntnis vom Verfahren nach §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Der Entwurf des
Bebauungsplans ist nochmal zu ändern.
Mit den
Änderungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29,
81541 München beauftragt.
Ein geänderter
Entwurf liegt in der Fassung vom 20.06.2016 vor.
Der Gemeinderat
billigt den vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München
ausgearbeiteten Plan zur 5. Änderung des Bebauungsplans „Molkereistraße"
in der Fassung vom 20.06.2016 und die diesbezügliche Begründung nebst
Umweltbericht in der Fassung vom 20.06.2016 mit den jeweils beschlossenen
Änderungen.
Die Änderungen
umfassen folgende Inhalte:
1. Die
Standortfestlegung für die Müllgefäße wurde aus dem Plan gestrichen. Die
Beseitigung des privaten Hausmülls geschieht durch die öffentliche
Abfallentsorgung des Landkreises Landsberg am Lech.
In den Festsetzungen durch Text wurde
folgender Text ergänzt: „Für die
Gebäude innerhalb des Geltungsbereiches müssen die Müllgefäße am Tage der
Abholung nach den Weisungen des Landkreises Landsberg am Lech an der
nächstgelegenen mit Sammelfahrzeugen
befahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche zur Abfuhr bereit gestellt werden.“
2.
Folgende Texte wurden in die Bebauungsplansatzung
aufgenommen:
„Zur
Gefahrenabwehr der gefahrenverdächtigen Altdeponie auf dem Grundstück FI.Nr.
101, Gemarkung Dienhausen ist direkt an den Kellerwänden der Wohngebäude eine
Gasdränage aus gut durchlässigem Kies (z.B. Frostschutzkies mit einem kf-Wert
von ca. 10-4 m/s) zu errichten oder Kellerräume sind regelmäßig zu lüften. Wanddurchdringungen
für Ver- und Entsorgungsleitungen an den Wohngebäuden sind gasdicht
auszuführen. Die
ordnungsgemäße Aufführung der Gassicherungsmaßnahmen muss über eine
Sachverständigendokumentation der Bodenschutzbehörde nachgewiesen werden.“
3.
Die gemäß Planzeichen B.18 bereits enthaltenden
Versickerungsflächen werden noch verdeutlicht dargestellt.
Der Bebauungsplan
inkl. Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 20.06.2016 und die
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (hier:
Stellungnahmen des Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde,
Landsberg am Lech vom 16.03.2015 und 22.10.2015 und 22.04.2016 nebst
Gefahrenabschätzung Bodenluftuntersuchung, Projekt-Nr. 1011102 vom 06.07.2015
und Stellungnahme zur Genese der peripheren CH4-Gehalte in der Bodenluft,
Projekt-Nr. 10111a02 vom 17.02.2016, Fachbüro Kling Consult, Krumbach;
Stellungnahmen des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim vom 20.04.2015 und
09.11.2015 und 05.04.2016; Stellungnahmen der Höheren Landesplanungsbehörde vom
30.03.2015 und 02.11.2015; Stellungnahme von Frau Erika Zeller, vertr. durch
Rechtsanwälte Partnerschaft GmbH, Puhle & Kollegen, Schreiben vom
09.11.2015) sind ist nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und
Stellungnahmen einzuholen. Die Auslegung erfolgt in verkürzter Weise. Die
Stellungnahmen können nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben
werden; hierauf ist in der Bekanntmachung hinzuweisen. Die Dauer der Auslegung
und die Frist zur Stellungnahme werden auf 2 Wochen verkürzt. Neben der
Öffentlichkeit sind nur die von der nochmaligen Änderung berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.