Beschluss:

 

Die Erteilung der Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nach § 31 Abs. 2 BauGB wie folgt beurteilt:

 

 

Die Befreiung wird erteilt:

Die Befreiung wird abgelehnt:

Stützmauer (max. 0,85 m)

 

Ja, mit 3 : 9 Stimmen

Einfriedung (1,60 m)

 

Ja, mit 6 : 6 Stimmen

Aufschüttung (max. 0,85 m);

 

Ja, mit 3 : 9 Stimmen

 

 


Ergänzend ist anzuführen, dass der Bauausschuss die Angelegenheit vor Ort besichtigt hat und mit 2 : 1 Stimmen die Empfehlung an den Gemeinderat aussprach, die Befreiung abzulehnen.