Sitzung: 29.06.2016 Gemeinderat
Vorlage: 01/2016/0600
Beschluss:
Die Erteilung der
Befreiungen zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nach § 31 Abs. 2
BauGB wie folgt beurteilt:
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Die Befreiung wird erteilt: |
Die Befreiung wird abgelehnt: |
Stützmauer (max. 0,85 m) |
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Ja, mit 3 : 9 Stimmen |
Einfriedung (1,60 m) |
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Ja, mit 6 : 6 Stimmen |
Aufschüttung (max. 0,85 m); |
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Ja, mit 3 : 9 Stimmen |
Ergänzend ist anzuführen, dass der Bauausschuss die Angelegenheit vor Ort besichtigt hat und mit 2 : 1 Stimmen die Empfehlung an den Gemeinderat aussprach, die Befreiung abzulehnen.