Sitzung: 13.07.2016 Gemeinderat
Vorlage: 01/2016/0603
Beschluss:
Würdigung der Stellungnahmen:
Im Folgenden werden die
wesentlichen Aussagen der eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt und
Beschlussvorschläge formuliert.
Die Stellungnahmen werden
dem Gemeinderat als Anhang zur Verfügung gestellt.
A Stellungnahmen im Rahmen der
Bürgerbeteiligung
Es
sind keine Stellungnahmen eingegangen (siehe oben).
B Stellungnahmen von Behörden und
sonstigen Trägern öffentlicher Belange
Behörden bzw. Träger
öffentlicher Belange, die zwar eine Stellungnahme abgegeben haben, jedoch weder
Anregungen noch Bedenken vorgebracht haben (siehe o.a. Auflistung):
Beschluss:
Die Stellungnahmen der oben
aufgeführten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis
genommen.
Auswirkungen auf die Planung
sind nicht ersichtlich.
C Beschussmäßig zu behandelnde
Anregungen bzw. Einwendungen
1) DB Services Immobilien
GmbH, Niederlassung München, Schreiben vom 19.05.2016
Die DB Services Immobilien GmbH verweist auf die
Stellungnahme vom 13.01.2016 und merkt an, dass diese weiterhin gültig und
zwingend zu beachten ist.
Mit
Beschluss vom 16.03.2016 wurden die Hinweise der
DB AG bereits in die Begründung zur 27. Flächennutzungsplanänderung
aufgenommen.
Weiterhin bittet die DB Services Immobilien GmbH, um weitere
Beteiligung am Verfahren und um Übersendung eines Satzungsbeschlusses zu
gegebener Zeit.
Beschluss:
Die Anmerkungen der DB Services Immobilien GmbH
wurden beachtet. Weitere Auswirkungen auf die Planung sind nicht ersichtlich.
Zu gegebener Zeit wird an die DB Services GmbH ein Satzungsbeschluss übersandt.
2) Handwerkskammer
für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 20.06.2016
Die Handwerkskammer für
München und Oberbayern verweist auf die Stellungnahme von Januar 2016 und teilt
mit, dass diese als nochmals angeführt zu betrachten ist.
In
der Sitzung vom 16.03.2016 wurde die Anregung der
Handwerkskammer, die Flächen als Allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen,
begrüßt. Dies wird in die nachfolgende Bebauungsplanung mit einfließen.
Beschluss:
Der Verweis auf die Stellungnahme vom 29.01.2016 wurde zur
Kenntnis genommen.
Auswirkungen auf die Planung sind nicht ersichtlich.
3) Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10, München,
Schreiben vom 30.05.2016
Folgendes Schreiben der
Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10 ging am 01.06.2016
bei der Gemeinde ein:
Sehr
geehrte Damen und Herren,
bei der Aufstellung
und Änderung von Flächennutzungsplänen sind für den durch die Gemeinde
sicherzustellenden Brandschutz - Art. 1 des Bayer. Feuerwehrgesetzes - der
Löschwasserbedarf nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des ehemaligen
Bayer. Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz festzustellen und ggf.
durch den Ausbau der abhängigen Wasserversorgung (Hydrantennetz) entsprechend
dem Merkblatt Nr. 1.8-5, Stand 08.2000, des Bayer. Landesamts für
Wasserwirtschaft bzw. nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins des
Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) - Arbeitsblätter W 331 und W 405 - und/oder
der unabhängigen Wasserversorgung (z. B. unterirdische Löschwasserbehälter nach
DIN 14 230 o.ä.) bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu überprüfen und
zu sichern.
Im Übrigen verweisen wir auf die
"Planungshilfen für die Bauleitplanung", Fassung 2014/2015,
herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des
Innern, insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 31 -Brandschutz-.
Wir haben uns nur aus der fachlichen
Sicht des Brandschutzes geäußert und diese Äußerung innerhalb der Regierung
nicht abgestimmt.
Mit freundlichen
Grüßen
Regierung von
Oberbayern, Sachgebiet 10
Beschluss:
Die Hinweise werden zur
Kenntnis genommen – und soweit noch nicht enthalten in der Begründung zur 27
FNP-Änderung in Ziff. 8.1, Seite 21 -
noch ergänzt. Im Übrigen wird auf den nachfolgend aufzustellenden Bebauungsplan
verwiesen.
4) Wasserwirtschaftsamt
Weilheim i.OB, Schreiben vom 20.06.2016
Das
Wasserwirtschaftsamt verweist auf die Stellungnahme vom 11.01.2016. Weitere
Hinweise oder Anforderungen werden nicht vorgetragen. Um Übersendung eines
gültigen Flächennutzungsplanes nach Abschluss des Verfahrens wird gebeten.
Mit
Beschluss vom 16.03.2016 wurden die fachlichen Informationen in die
Planunterlagen aufgenommen.
Beschluss:
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.
Auswirkungen auf die Planung sind nicht ersichtlich. Nach Abschluss des
Verfahrens wird eine Ausfertigung des gültigen Flächennutzungsplanes an das
Wasserwirtschaftsamt übermittelt.