Beschluss:

 

Würdigung der Stellungnahmen:

 

Im Folgenden werden die wesentlichen Aussagen der eingegangenen Stellungnahmen gewürdigt und Beschlussvorschläge formuliert.

Die Stellungnahmen werden dem Gemeinderat als Anhang zur Verfügung gestellt.

 

 

A  Stellungnahmen im Rahmen der Bürgerbeteiligung

Es sind keine Stellungnahmen eingegangen (siehe oben).

 

 

B  Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange

 

Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange, die zwar eine Stellungnahme abgegeben haben, jedoch weder Anregungen noch Bedenken vorgebracht haben (siehe o.a. Auflistung):

 

Beschluss:

Die Stellungnahmen der oben aufgeführten Behörden bzw. Träger öffentlicher Belange werden zur Kenntnis genommen.

Auswirkungen auf die Planung sind nicht ersichtlich.

 

 

C  Beschussmäßig zu behandelnde Anregungen bzw. Einwendungen

 

1) DB Services Immobilien GmbH, Niederlassung München, Schreiben vom 19.05.2016

 

Die DB Services Immobilien GmbH verweist auf die Stellungnahme vom 13.01.2016 und merkt an, dass diese weiterhin gültig und zwingend zu beachten ist.

 

Mit Beschluss vom 16.03.2016 wurden die Hinweise der DB AG bereits in die Begründung zur 27. Flächennutzungsplanänderung aufgenommen.

 

Weiterhin bittet die DB Services Immobilien GmbH, um weitere Beteiligung am Verfahren und um Übersendung eines Satzungsbeschlusses zu gegebener Zeit.

 

Beschluss:

Die Anmerkungen der DB Services Immobilien GmbH wurden beachtet. Weitere Auswirkungen auf die Planung sind nicht ersichtlich. Zu gegebener Zeit wird an die DB Services GmbH ein Satzungsbeschluss übersandt.

 

2) Handwerkskammer für München und Oberbayern, München, Schreiben vom 20.06.2016

 

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern verweist auf die Stellungnahme von Januar 2016 und teilt mit, dass diese als nochmals angeführt zu betrachten ist.

 

In der Sitzung vom 16.03.2016 wurde die Anregung der Handwerkskammer, die Flächen als Allgemeines Wohngebiet (WA) festzusetzen, begrüßt. Dies wird in die nachfolgende Bebauungsplanung mit einfließen.

 

Beschluss:

 

Der Verweis auf die Stellungnahme vom 29.01.2016 wurde zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf die Planung sind nicht ersichtlich.

 

 

3) Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10, München, Schreiben vom 30.05.2016

 

 

Folgendes Schreiben der Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10 ging am 01.06.2016

bei der Gemeinde ein:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

bei der Aufstellung und Änderung von Flächennutzungsplänen sind für den durch die Gemeinde sicherzustellenden Brandschutz - Art. 1 des Bayer. Feuerwehrgesetzes - der Löschwasserbedarf nach dem Ermittlungs- und Richtwertverfahren des ehemaligen Bayer. Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz festzustellen und ggf. durch den Ausbau der abhängigen Wasserversorgung (Hydrantennetz) entsprechend dem Merkblatt Nr. 1.8-5, Stand 08.2000, des Bayer. Landesamts für Wasserwirtschaft bzw. nach den Technischen Regeln des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) - Arbeitsblätter W 331 und W 405 - und/oder der unabhängigen Wasserversorgung (z. B. unterirdische Löschwasserbehälter nach DIN 14 230 o.ä.) bei Bedarf im Benehmen mit dem Kreisbrandrat zu überprüfen und zu sichern.

 

Im Übrigen verweisen wir auf die "Planungshilfen für die Bauleitplanung", Fassung 2014/2015, herausgegeben von der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staats­ministerium des Innern, insbesondere auf den Abschnitt II 3 Nr. 31 -Brandschutz-.

Wir haben uns nur aus der fachlichen Sicht des Brandschutzes geäußert und diese Äußerung innerhalb der Regierung nicht abgestimmt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Regierung von Oberbayern, Sachgebiet 10

 

Beschluss:

Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen – und soweit noch nicht enthalten in der Begründung zur 27 FNP-Änderung in Ziff. 8.1, Seite 21  - noch ergänzt. Im Übrigen wird auf den nachfolgend aufzustellenden Bebauungsplan verwiesen.

 

4) Wasserwirtschaftsamt Weilheim i.OB, Schreiben vom 20.06.2016

 

Das Wasserwirtschaftsamt verweist auf die Stellungnahme vom 11.01.2016. Weitere Hinweise oder Anforderungen werden nicht vorgetragen. Um Übersendung eines gültigen Flächennutzungsplanes nach Abschluss des Verfahrens wird gebeten.

 

Mit Beschluss vom 16.03.2016 wurden die fachlichen Informationen in die Planunterlagen aufgenommen.

 

Beschluss:

 

Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen. Auswirkungen auf die Planung sind nicht ersichtlich. Nach Abschluss des Verfahrens wird eine Ausfertigung des gültigen Flächennutzungsplanes an das Wasserwirtschaftsamt übermittelt.