Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt den Entwurf der 27. Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 05.04.2016 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 05.04.2016 fest.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsvorlage beim Landratsamt Landsberg am Lech gem. § 6 BauGB durchzuführen.

Die Träger öffentlicher Belange und die berührten Bürger sind von den Ergebnissen des Verfahrens § 3 Abs. 2 zu informieren.

Nach Genehmigung ist der Bekanntmachung die zusammenfassende Erklärung noch beizufügen einschließlich der sonst üblichen Hinweise.