Beschluss:

 

Der Gemeinderat genehmigt die diesbezügliche Entwurfsplanung in der Fassung vom 05.07.2016. Gleichzeitig gibt er die Beauftragung der Leistungsphasen 5 – 7 frei. Parallel dazu sind die notwendigen Abklärungen mit der Forstverwaltung zu treffen (Vertrag, Rodung, etc.) zu treffen.