Beschluss:

 

Der Forderung gemäß Textziffer 8 ist nachzukommen. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, eine Beschlussvorlage für eine Satzungsänderung vorzulegen. Gleichwohl stellt der Gemeinderat fest, dass die Gemeinde Denklingen von dem Benutzungszwang nie gebaucht gemacht hat.