Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen „Bürger- und Vereinszentrum“.

 

Das diesbezügliche Gebiet ist nachfolgend dargestellt:

 

     

 

 

Es ist beabsichtigt eine Gemeinbedarfsfläche inkl. Sondergebiet „Bürger- und Vereinszentrum“ zu schaffen.

 

Mit den Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt.