Sitzung: 27.07.2016 Gemeinderat
Vorlage: 01/2016/0638
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans im Sinne von § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet mit dem Namen „Bürger- und Vereinszentrum“.
Das diesbezügliche Gebiet ist nachfolgend dargestellt:
Es ist beabsichtigt eine Gemeinbedarfsfläche inkl. Sondergebiet „Bürger- und Vereinszentrum“ zu schaffen.
Mit den Planungsarbeiten wurde das Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München beauftragt.