Sitzung: 21.09.2016 Gemeinderat
Vorlage: 01/2016/0658
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:
Erste Satzung zur Änderung der Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
vom ……………….
Die Gemeinde Denklingen erlässt aufgrund Art. 28 Abs. 4 Bayer. Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende
S A T Z U N G
§ 1
Änderung der Satzung
Die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 12.06.2007 wird wie folgt geändert:
Die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren erhält folgende Fassung:
2
„Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz
für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren
Verzeichnis der Pauschalsätze
Aufwendungsersatz und Kostenersatz setzen sich aus den jeweiligen Sachkosten (Nummern 1 und 2) und den Personalkosten (Nummer 3) zusammen.
1. Streckenkosten
Die Streckenkosten betragen für jeden angefangenen Kilometer Wegstrecke für |
bei einer |
bei einer durchschnittlichen jährl. Fahrleistung von 1.000 km und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10% |
ein Mannschaftstransportwagen MTW |
15 Jahren |
2,80 Euro |
ein Mehrzweckfahrzeug MZF |
15 Jahren |
3,17 Euro |
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000) |
20 Jahren |
3,57 Euro |
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W (mit TS PFPN 10-1000) |
20 Jahren |
4,75 Euro |
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF) |
25 Jahren |
6,10 Euro |
ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 |
25 Jahren |
7,36 Euro |
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 10 |
25 Jahren |
7,14 Euro |
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 (LF 16/12) |
25 Jahren |
7,94 Euro |
ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (TLF 16/25 bzw. TLF 16/24-Tr) |
25 Jahren |
6,18 Euro |
ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000 (TLF 20/40) |
25 Jahren |
7,85 Euro |
einen Rüstwagen RW (RW-2) |
25 Jahren |
8,76 Euro |
einen Gerätewagen Gefahrgut GW-G |
25 Jahren |
8,50 Euro |
eine Drehleiter DLA (K) 23/12 |
25 Jahren |
12,61 Euro |
ein Versorgungs-LKW (GW-L1) |
20 Jahren |
3,80 Euro |
einen Gerätewagen Logistik GW-L2 |
20 Jahren |
6,22 Euro |
ein Wechsellader Fahrzeug WLF |
25 Jahren |
4,50 Euro |
2. Ausrückestundenkosten
3
Mit den Ausrückestundenkosten ist der Einsatz von Geräten und Ausrüstung abzugelten, die zwar zu Fahrzeugen gehören, deren Kosten aber nicht durch die zurückgelegte Wegstrecke beeinflusst werden. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Ausrückestundenkosten erhoben.
Die Ausrückestundenkosten betragen - berechnet vom Zeitpunkt des Ausrückens aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Zeitpunkt des Wiedereinrückens - je eine Stunde für |
bei jährlich 80 Ausrückestunden und einer Eigenbeteiligung der Gemeinde von 10% |
ein Mannschaftstransportwagen MTW |
23,25 Euro |
ein Mehrzweckfahrzeug MZF |
27,94 Euro |
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF (mit TS PFPN 10-1000) |
71,64 Euro |
ein Tragkraftspritzenfahrzeug TSF-W (mit TS PFPN 10-1000) |
86,73 Euro |
ein Löschgruppenfahrzeug LF 10 (LF 8 bzw. LF 8/6 bzw. StLF 10/6 bzw. MLF) |
|
ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 |
117,80 Euro |
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 10 |
115,01 Euro |
ein Hilfeleistungslöschfahrzeug HLF 20 (LF 16/12) |
143,15 Euro |
ein Tanklöschfahrzeug TLF 3000 (TLF 16/25 bzw. TLF 16/24-Tr) |
|
ein Tanklöschfahrzeug TLF 4000 (TLF 20/40) |
104,15 Euro |
einen Rüstwagen RW (RW-2) |
143,33 Euro |
einen Gerätewagen Gefahrgut GW-G |
234,75 Euro |
eine Drehleiter DLA (K) 23/12 |
231,35 Euro |
ein Versorgungs-LKW (GW-L1) |
36,42 Euro |
einen Gerätewagen Logistik GW-L2 |
85,97 Euro |
ein Wechsellader Fahrzeug WLF |
59,98 Euro |
4
3. Personalkosten
Personalkosten werden nach Ausrückestunden berechnet. Dabei ist der Zeitraum vom Ausrücken aus dem Feuerwehrgerätehaus/der Feuerwache bis zum Wiedereinrücken anzusetzen. Für angefangene Stunden werden bis zu 30 Minuten die halben, im Übrigen die ganzen Stundenkosten erhoben.
3.1 Hauptamtliches Personal
Für den Einsatz hauptamtlicher Bediensteter werden folgende Stundensätze berechnet (Ergebnis einer Umfrage bei den Berufsfeuerwehren in Bayern):
a) für Beamte des fachlichen Schwerpunkts feuerwehrtechnischer Dienst, die ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehaben 33,00 €
b) für Beamte des fachlichen Schwerpunkts feuerwehrtechnischer Dienst, die ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 10 innehaben 43,00 €
(Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.)
3.2 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz
berechnet (Ergebnis einer Auswertung verschiedener Satzungen
bayerischer Gemeinden):
24,00 €
(Aufwendungsersatz für den Einsatz ehrenamtlicher Feuerwehrdienstleistender wird verlangt, weil der Gemeinde Kosten auch für diesen Personenkreis entstehen, beispielsweise durch Erstattung des Verdienstausfalls (Art. 9 Abs. 3 BayFwG), des fortgezahlten Arbeitsentgelts (Art. 10 BayFwG) oder durch Entschädigungen nach Art. 11 BayFwG. Wegen Art. 28 Abs. 4 Satz 2 BayFwG kann bei der Berechnung des Aufwendungsersatzes für Pflichtaufgaben nicht der gesamte Personalaufwand angesetzt werden.)
3.3 Sicherheitswachen
Für die Abstellung zum Sicherheitswachdienst gemäß Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG werden erhoben je Stunde Wachdienst für
a) für Beamte des fachlichen Schwerpunkts feuerwehrtechnischer Dienst, die ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 7 innehaben 13,70 €
b) sonstige Bedienstete 13,70 €
c) ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende (siehe § 11 Abs. 5 AVBayFwG) 13,70 €
Abweichend von Nummer 3 Satz 2 wird für die Anfahrt und die Rückfahrt insgesamt eine weitere Stunde berechnet.“
§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt 1 Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Denklingen,
Michael Kießling
Erster Bürgermeister