Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:

 

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Denklingen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen

 

vom ……………………..

 

Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes und Art. 20 des Kostengesetzes erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:

 

§ 1

 

Änderung der Satzung

 

Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen vom 24.04.2007, zuletzt geändert mit Satzung vom 04.06.2008, wird wie folgt geändert:

 

§ 6 Abs. 1 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:

 

„c)

 

bei einer Urnenbestattung

120,00 €“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt 1 Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Denklingen, ………………………

 

 

Michael Kießling

Erster Bürgermeister