Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von dem dieser Beschlussvorlage beiliegenden Vertrag und genehmigt diesen. Abschließend stellt er fest, dass gemäß diesem Vertrag die Telekom verpflichtet wird, unverzüglich nach Abschluss dieses Vertrages alle Maßnahmen zur Vorbereitung und Realisierung der zum Aufbau des Netzbetriebs erforderlichen technischen Arbeiten einzuleiten und den Glasfaserbetrieb innerhalb von 12 Monaten nach Inkrafttreten des Vertrages herzustellen. Der Vertrag tritt mit Unterzeichnung durch beide Vertragsparteien in Kraft. Das ist für den 26.09.2016 vorgesehen.