Beschluss:

 

Die Gemeinde Denklingen überträgt dem Kommunalen Forderungsmanagement Oberland (gKU) das oben vorgestellte kommunale Forderungsmanagement für eine Testphase von drei Jahren. Der Gemeinderat nimmt auch von den voraussichtlichen Kosten Kenntnis. Nach Vorliegen der gKU-Satzung ist die Angelegenheit dem Gemeinderat Denklingen zur abschließenden Beschlussfassung nochmals vorzulegen.