Beschluss:

 

Die überarbeiteten Entwurfsunterlagen – bestehend aus dem sachlichem Teilflächennutzungsplan, der Begründung mit Umweltbericht und Anhang sowie Anlagen – in der Fassung vom 13.04.2016 werden gebilligt.

 

Der Entwurf des sachlichen Teil-Flächennutzungsplans zur Steuerung der Windkraft auf dem Gebiet der Gemeinde Denklingen in der Fassung vom 13.04.2016, nebst Begründung mit Umweltbericht und Anhang sowie Anlagen, und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.