Sitzung: 19.10.2016 Gemeinderat
Vorlage: 01/2016/0688
Beschluss:
Der Gemeinderat
nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach
§ 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.
Des Weiteren billigt
der Gemeinderat den vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541
München ausgearbeiteten Plan zur fünfundzwanzigsten Flächennutzungsplanänderung
in der Fassung vom 27.09.2016 und die diesbezügliche Begründung nebst
Umweltbericht in der Fassung vom 27.09.2016 mit den jeweils beschlossenen
Änderungen.
Dieser Plan zur
fünfundzwanzigsten Flächennutzungsplanänderung, diese Begründung nebst
Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen
Stellungnahmen (hier: Stellungnahme des Landratsamt Landsberg am Lech, Untere
Abfallbehörde vom 09.06.2016; Stellungnahme des Landratsamt Landsberg am Lech,
Untere Immissionsschutzbehörde vom 21.06.2016; Stellungnahme des
Wasserwirtschaftsamtes Weilheim vom 15.07.2016; Stellungnahme des Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck, Schreiben vom
09.06.2016; Stellungnahme der Kreisheimatpflegerin des Landratsamtes Landsberg
am Lech, Dr. Heide Weißhaar-Kiem vom 07.06.2016; Vorläufige
schalltechnische Bewertungskriterien/Immissionsschutz, Stellungnahme des Büros
em plan Augsburg vom 02.07.2015; Baugrundgutachten „Bürger- und Vereinszentrum
Denklingen“ vom 20.02.2015, Kling Consult, Krumbach; Hydrogeologisches
Gutachten „Geplante Grundwassernutzung Bürger- und Vereinszentrum Denklingen“
vom 28.07.2016, Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult, Krumbach;)
sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.