Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Anhörungsverfahren nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch, von der Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und von der Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch.

 

Des Weiteren billigt der Gemeinderat den vom Architekturbüro Rudolf Reiser, Aignerstraße 29, 81541 München ausgearbeiteten Plan zur fünfundzwanzigsten Flächennutzungsplanänderung in der Fassung vom 27.09.2016 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht in der Fassung vom 27.09.2016 mit den jeweils beschlossenen Änderungen.

 

Dieser Plan zur fünfundzwanzigsten Flächennutzungsplanänderung, diese Begründung nebst Umweltbericht und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (hier: Stellungnahme des Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde vom 09.06.2016; Stellungnahme des Landratsamt Landsberg am Lech, Untere Immissionsschutzbehörde vom 21.06.2016; Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes Weilheim vom 15.07.2016; Stellungnahme des Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Fürstenfeldbruck, Schreiben vom 09.06.2016; Stellungnahme der Kreisheimatpflegerin des Landratsamtes Landsberg am Lech, Dr. Heide Weißhaar-Kiem vom 07.06.2016; Vorläufige schalltechnische Bewertungskriterien/Immissionsschutz, Stellungnahme des Büros em plan Augsburg vom 02.07.2015; Baugrundgutachten „Bürger- und Vereinszentrum Denklingen“ vom 20.02.2015, Kling Consult, Krumbach; Hydrogeologisches Gutachten „Geplante Grundwassernutzung Bürger- und Vereinszentrum Denklingen“ vom 28.07.2016, Planungs- und Ingenieurgesellschaft Kling Consult, Krumbach;) sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich auszulegen.