Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt folgende Satzung:

 

 

Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Gemeinde Denklingen

 

 

vom ………………………….

 

Auf Grund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Denklingen folgende Satzung:

 

§ 1

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Denklingen vom 24.04.2007, zuletzt geändert mit Satzung vom 12.11.2015, wird wie folgt geändert:

 

§ 15 Abs. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung:

 

„Auf die Gebührenschuld sind zum 1. Mai, 1. Juli, 1. September, 1. November und 1. Januar eines jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Sechstels der jeweils letzten Jahresabrechnung vor diesen Vorauszahlungsterminen zu leisten.“

 

§ 2

 

Diese Satzung tritt am 02.01.2017 in Kraft.

 

Denklingen, ……………….

Gemeinde Denklingen

 

 

Erster Bürgermeister