Beschluss:

 

  • Die Gemeinde Denklingen als juristische Person zeichnet einen stillen Gesellschaftsanteil/Beteiligung an der Dorfladen Denklingen UG (haftungsbeschränkt) und still über einen Betrag von 15.000 Euro.
  • Die Gemeinde Denklingen gewährt für einen aufzunehmenden Kredit eine Bürgschaft. Die Kredithöhe darf maximal 50 % des Startkapitals (maximal 50.000 EUR) betragen. Diese Übernahme der Bürgschaft ist mit der Bedingung verbunden, dass die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt wird.

 


 

Der zwischenzeitliche Antrag des Herrn Stahl auf Vertagung bis eine genauere Kostenaufstellung vorliegt, wurde mit 4 : 11 Stimmen abgelehnt.