Beschluss:

 

Die überarbeiteten Entwurfsunterlagen – bestehend aus dem Bebauungsplan „An der Obstwiese“ in der Fassung vom 09.11.2016 und die diesbezügliche Begründung nebst Umweltbericht und Anlagen in der Fassung vom 09.11.2016 werden gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans „An der Obstwiese“ in der Fassung vom 09.11.2016 nebst Begründung mit Umweltbericht und Anlagen und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen; die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.