Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt den Entwurf der 26. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung in der Fassung vom 02.05.2016 fest.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsvorlage beim Landratsamt Landsberg am Lech gem. § 6 BauGB durchzuführen.

 

Die Träger öffentlicher Belange und die berührten Bürger sind von den Ergebnissen des Verfahrens § 3 Abs. 2 zu informieren.

 

Nach Genehmigung ist der Bekanntmachung die zusammenfassende Erklärung noch beizufügen einschließlich der sonst üblichen Hinweise.