Beschluss:

 

Der Gemeinderat stellt den Entwurf der 25. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung in der Fassung vom 06.05.2016, geändert am 27.09.2016 fest.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigungsvorlage beim Landratsamt Landsberg am Lech gem. § 6 BauGB durchzuführen.

Die Träger öffentlicher Belange und die berührten Bürger sind von den Ergebnissen des Verfahrens § 3 Abs. 2 zu informieren.

Nach Genehmigung ist der Bekanntmachung die zusammenfassende Erklärung noch beizufügen einschließlich der sonst üblichen Hinweise.