Beschluss:

 

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 vom 12.12.2016 wurde durch Herrn Merkle bekannt gegeben. Einwendungen werden nicht erhoben. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt. Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt: