Sitzung: 18.01.2017 Gemeinderat
Vorlage: 01/2017/0741
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 10 Abs.
1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat
Bayern (GO) die Ausfertigung des Bebauungsplanes „An der Obstwiese“
einschließlich Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom
09.11.2016 als Satzung.
Die Gemeindeverwaltung wird
beauftragt, den Bebauungsplanauszufertigen und bekannt zu machen.