Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) die Ausfertigung des Bebauungsplanes „An der Obstwiese“ einschließlich Festsetzungen und Begründung, jeweils in der Fassung vom 09.11.2016 als Satzung.

Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanauszufertigen und bekannt zu machen.