Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Entwurf des Wasserliefervertrages mit den Stadtwerken Schongau (Eigenbetrieb der Stadt Schongau), der dieser Beschlussvorlage beiliegt, und genehmigt diesen. Er beauftragt den Ersten Bürgermeister, die Unterzeichnung vorzunehmen.