Beschluss:

 

Ein Teil der Ortsstraße „Postweg“ in der Gemeinde Denklingen, Landkreis Landsberg am Lech, Regierungsbezirk Oberbayern wird mit Wirkung vom 01.08.2017 zum beschränkt öffentlichen Weg „An der Bahn“ abgestuft, d.h., einem Teilstück der Ortsstraße „Postweg“ wird die Eigenschaft einer Ortsstraße entzogen.

Die Ortsstraße „Postweg“ beginnt nun an der Kreisstraße LL 16 (km 0,000) und endet am öffentlichen Feld- und Waldweg „Postweg“, Fl.Nr. 1820 der Gemarkung Denklingen (km 0,156).

Die die verbleibende bisherige Ortsstraße „Postweg“ wird nun zum beschränkt öffentlichen Weg „An der Bahn“. Dieser beginnt nun an der Ortsstraße „Postweg“, an der nördlichen Grenze der Fl.Nr. 151/2 Gemarkung Denklingen (km 0,000) und endet an der Ortsstraße „Ahornring“, an der Nordecke der Flurnummer 1297/5 der Gemarkung Denklingen (km 0,062).