Beschluss:

 

Der Gemeinderat erkennt die Notwendigkeit für die Bauleitplanung zur Erweiterung des Betriebsgeländes der Fa. Hirschvogel an und beschließt, den Bebauungsplan „Hirschvogel Automotive Group“ aufzustellen. Ziel ist es, das Baurecht für das Industriegebiet einheitlich und zusammenfassend in einem Plan zu regeln und dabei einerseits das Baurecht für die erforderliche Erweiterungsfläche zu schaffen und anderseits Unstimmigkeiten im Baurecht für die Bestandsflächen zu beseitigen.

Der Geltungsbereich umfasst im bereits überplanten Bereich die Grundstücke mit den Flur-Nrn. 1768, 1770, 1771, 1774, 1756/4 sowie Teilflächen der Fl.Nrn. 1681, 1768/1, 1753/2 und der Straßenflächen 1762/1, 1769/1, 1770/1, 1771/2, 1771/3 und 1832 Gemarkung Denklingen. (Mehrere große Grundstücke sind dabei jüngst durch Zusammenführung zahlreicher kleinerer Einzelgrundstücke entstanden.) Das neu auszuweisende Baurecht erstreckt sich auf das Grundstück mit der Flur-Nr. 1831, Gemarkung Denklingen.